Unterstützer-Unterschriften benötigt
Wussten Sie, dass kleine Parteien, die noch nicht in den Landtag oder in den Bundestag gewählt worden sind, nur unter bestimmten Umständen zur Wahl antreten dürfen?
Tatsächlich schreibt das Wahlgesetz in Bund und Ländern vor, dass diese Parteien bis zu einer gewissen Frist vor der Wahl beim Wahlleiter eine bestimmte Anzahl so genannter Unterstützer-Unterschriften (abgekürzt UU) einreichen müssen.
Wir Bürger gehört zu den Parteien, die aktuell noch vor jeder Landtags- oder Bundestagswahl diese Unterstützer-Unterschriften einreichen müssen.
Aktuell benötigen wir keine Unterstützer-Unterschriften. Wenn künftig UU-Formulare zu unterschreiben sind, werden wir an dieser Stelle darüber informieren …
Bundesland ABC
Am xxxx ist die nächste Landtagswahl in in ABC.
Sie finden hier unten das PDF mit dem Formular.
Das ausgefüllte Formular (das Sie im Idealfall auch noch auf Ihrer Gemeindeverwaltung beglaubigen lassen) bitte bis xxx per Post schicken an:
xxxx
xxxx
xxxx
Bundesland DEF
Am xxxx ist die nächste Landtagswahl in in DEF.
Sie finden hier unten das PDF mit dem Formular.
Das ausgefüllte Formular (das Sie im Idealfall auch noch auf Ihrer Gemeindeverwaltung beglaubigen lassen) bitte bis xxx per Post schicken an:
xxxx
xxxx
xxxx
Bundesland XYZ
Im Herbst xxx ist die nächste Landtagswahl in Niedersachsen.
Aktuell sind wir hier noch in den Vorbereitungen. Sobald das UU-Formular zur Verfügung steht, werden wir es hier bereitstellen.
Haben Sie noch Fragen rund um Unterstützer-Unterschriften?
Die häufigsten Fragen beantworten wir direkt hier:
Ja, die gibt es. Die Unterschrift darf nur leisten, wer im jeweiligen Wahlgebiet seinen Wohnsitz hat und wer wahlberechtigt ist.
Sollen Sie wahlberechtigt sein, aber woanders leben, hilft uns Ihre Unterschrift leider nicht viel. Sollte zwar der Wohnort stimmen, aber Sie sind nicht wahlberechtigt (z.B. weil Sie eine andere Staatsbürgerschaft haben oder das Wahlalter noch nicht erreicht haben), hilft uns Ihre Unterschrift leider auch nicht weiter.
Wir würden uns aber freuen, wenn Sie uns in diesem Fall an jemandem empfehlen, der wahlberechtigt ist und dessen Unterschrift uns weiterhilft :-)))
Nein, in keinster Weise! Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie dem Wahlleiter lediglich, dass Sie einverstanden sind, wenn die LKR zur Wahl zugelassen wird.
Sie sind damit nicht verpflichtet, uns zu wählen!
Sie können der LKR die Unterschrift geben und später grün, rot, gelb, schwarz oder eine ganz andere Partei wählen!
Die Formulare werden bei uns auf der jeweiligen Geschäftsstelle gesammelt und im Paket zum jeweiligen Landeswahlleiter gebracht. Selbstverständlich beachten wir dabei die Regeln des Datenschutzes!
Beim Wahlleiter werden die Unterlagen sechs Monate aufbewahrt (für den Fall, dass jemand die Wahl anfechten will) und danach vernichtet.