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9. November 1938: Die Nacht der Schande

9. November 1938: Die Nacht der Schande

Die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 war eine Nacht der Schande für Deutschland.

Diese Nacht markierte den vorläufigen Höhepunkt einer vom NS-Regime inszenierten und organisierten Hetze auf Juden in Deutschland, die diesem Wahnsinn schutzlos ausgeliefert waren.

Der nationalsozialistische Mob zerstörte Synagogen, jüdische Betstuben und Versammlungsräume. Mehr als 7.000 Geschäfte wurden gestürmt, Schaufenster zerschlagen, Läden zertrümmert. Wohnungen wurden verwüstet, jüdische Friedhöfe  geschändet.

Viele Deutsche sahen zu, wie Menschenrechte und die Menschenwürde im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten wurde.

Nach der Reichsprogromnacht (oder „Reichskristallnacht“ wegen der zersplitterten Fensterscheiben) wurde aus Diskriminierung Terror.

Was danach folgte, war beispielloser Horror.

Die Nationalsozialisten haben Deutschland mit Schande besudelt, viele Deutsche sich mindestens durch Duldung und Wegsehen mitschuldig gemacht.

Über Jahrzehnte waren wir uns einig: Nie wieder darf sich Ähnliches zutragen, Minderheiten müssen um jeden Preis geschützt werden.

Nie wieder darf von deutschem Boden Krieg ausgehen und nie wieder darf Antisemitismus in Deutschland Platz haben. Nicht einen Millimeter.

Dennoch müssen wir 85 Jahre nach der Reichsprogromnacht feststellen:

Antisemitismus ist zurück, möglicherweise war er nie weg, aber durch die massive Einwanderung muslimischer Migranten hat er sich potenziert.

Erneut wird auf deutschen Straßen, in deutschen Schulen gegen Juden gehetzt.

Erneut werden erste Häuser mit Davidsternen markiert, haben Juden in Deutschland Angst.

Was ist „nie wieder“ heute noch wert?

Wir Deutschen haben die historische Pflicht, Antisemitismus mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten. Staatsräson heißt, zu verhindern, dass Juden in unserem Land erneut um Leib und Leben fürchten müssen.

Wir müssen besser sein als unsere Ahnen, denn wir wissen es besser!

Jegliche Aufforderung zum nächsten Völkermord an Juden darf in Deutschland nicht geduldet werden!

Wer als Deutscher mitkrakeelt, ob aus Dummheit oder Überzeugung, muss gemäß § 130 des Strafgesetzbuchs wegen Volksverhetzung zur Rechenschaft gezogen werden. Wer als Ausländer das gewährte Gastrecht für antisemitische Hetze missbraucht, hat Deutschland zu verlassen.

„Nie wieder“ darf keine leicht daher gesagte Floskel für Sonntagsreden sein.

In den kommenden Wochen und Monaten wird sich erweisen, was Deutschlands Politik und Gesellschaft aus dem finstersten Kapitel unserer Geschichte wirklich gelernt haben.

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